Finanzierungsmodelle

Die Finanzierung kommunaler Straßen ist komplex. In der Regel kommt bei der erstmaligen Herstellung/Errichtung einer kommunalen Straße „auf grüner Wiese“ das Baugesetzbuch, kurz BauGB zum Tragen. Hier werden die anliegenden Grundstückseigentümer zu Erschließungsbeiträgen in Höhe von 90% herangezogen. Die dann folgende laufende Unterhaltung wird von der Allgemeinheit getragen.

 

Wenn nach Jahrzehnten eine solche Unterhaltung nicht mehr genügt und nur noch eine grundhafte Erneuerung/nachmalige Herstellung sinnvoll ist, kommt das Kommunalabgabengesetz, kurz KAG, zur Anwendung. Je nach kommunaler Satzung tragen dann die anliegenden Grundstückseigentümer einen Teil der Kosten.

 

Diese Straßenausbaubeiträge, kurz Strabs, sorgen immer wieder für Diskussionen. Sie werden teilweise als ungerecht empfunden, insbesondere weil sie nicht von jeder Kommune in jedem Bundesland erhoben werden (müssen). 

 

Neben diesen einmaligen Beiträgen sind auch in einigen Bundesländern sog. Wiederkehrende Beiträge zulässig. Auch gibt es weitere Varianten bei Wegen im Außenbereich in Form von Wegeunterhaltungsverbänden oder die sog. Treckermaut

 

Die Experten der Ge-Komm GmbH haben den Überblick und beraten dazu.   



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Seminare

Zum Thema „Straßenfinanzierung“ finden laufend Seminare mit uns statt. Bitte sprechen Sie uns bei Interesse einfach an. Auch für individuelle Online- und Inhouse-Seminare wenden Sie sich gern einfach direkt an uns.

 

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Veröffentlichungen

Beitrag „Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen in Niedersachsen – mehr Gerechtigkeit oder neue Konfliktfelder?“ in „Kommunal Praxis spezial“, Ausgabe 2 I 2018.

 


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Unterstützung für Kommunen

Wir bieten Städten und Gemeinden umfassende Beratung und Unterstützung bei der Entscheidungsfindung und der Umsetzung von möglichen Straßen(re-)finanzierungsvarianten an. 

 

Wir unterstützen bei allen notwendigen Schritten:

  • Beratung der Städte und Gemeinden zum Thema Straßenausbau/-erneuerung
  • Optimierung vorhandener Straßenausbausatzungen im Hinblick auf mögliche Veränderungen
  • Aufbau von GIS-Projekten als Datengrundlage
  • Bildung von Abrechnungseinheiten
  • Erstellung eines kommunalen Straßenerhaltungskonzeptes (Ranking mit Kostenvorschau) inkl. Straßenzustandserfassung
  • Definition von Standards bei Erneuerungsvorhaben von Straßen-Wegen-Plätzen
  • Grundstücksscharfe Ermittlung jährlicher Beitragshöhen
  • Bürgerbeteiligung/Öffentlichkeitsarbeit
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Unterstützung für Anlieger

Sofern auch Sie sich wünschen, dass sich Ihre Stadt oder Gemeinde näher mit dem Thema der „Straßenfinanzierung“ beschäftigt, bitten Sie Ihre Verwaltung sich bei uns zu melden.  Wir informieren sachlich, verständlich und neutral über das komplexe Thema der (Re-)Finanzierung von Straßen -und das bundesweit.  Für uns steht eine faire und transparente Bürgerbeteiligung/Öffentlichkeitsarbeit im Vordergrund.

 

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Unsere Leistung für Kommunen als Straßenbaulastträger

Gerne unterstützen wir Städte und Gemeinden bei der Diskussion und Entscheidungsfindung bezüglich Finanzierung von Straßenerneuerungen. Die vielfach bei grundhaften Erneuerungen der verkehrlichen Infrastruktur „Straßen-Wege-Plätze“ vorgesehenen einmaligen Straßenausbaubeiträge, sog. Strabs, werden häufig als ungerecht empfunden.

 

Wir unterstützen die Kommunen bundesweit durch fachlich qualifizierte Beratung und Begleitung sowie durch unsere speziellen Dienstleistungspakete. 

 

Unsere professionellen Straßenerhaltungskonzepte schaffen die Basis für Gespräche und Diskussionen und sorgen für die nötige Transparenz. 

 

Auch sind wir Ihr Partner, um individuelle Standards bei Straßenerneuerungsvorhaben zu definieren und den gesamten komplexen Themenbereich sachorientiert, neutral und bürgerfreundlich zu kommunizieren.


Dr. jur. Roland Thomas

ehem. Hauptreferent Städte- und Gemeindebund NRW

ehem. hauptamtlicher Bürgermeister

 

Kontakt 

Haben Sie Fragen oder schon ein konkretes Anliegen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Telefon:

05422 98151-60
E-Mail: thomas@ge-komm.de
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